Über Noni (Morinda citrifolia) und den aus dessen Frucht gewonnenen Saft informieren wir Sie bereits ausführlich in einem eigenen Themenbereich des Kräuterhauses. Die „Frucht des Lebens“ mit ihrem leicht gewöhnungsbedürftigen Geschmack stammt aus der Südsee. Man liest aber auch andernorts so manches über sie.
So soll der exotische Saft diversen Quellen zufolge wahlweise zahlreichen Krankheiten vorbeugen oder bahnbrechende Anti-Aging-Effekte haben. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass Noni-Saft lebensmittelrechtlich als sogenanntes „Novel-Food“ (neuartiges Lebensmittel) gilt. Diesbezügliche, gesundheitsbezogene Aussagen sind deswegen schlicht und ergreifend unzulässig. Wenn Hersteller oder Händler ihren Noni-Saft also als „Wundermittel“ o. ä. bewerben, sollten Sie dem folglich eine gewisse Skepsis entgegenbringen.
Risiken und Nebenwirkungen?
Ebenfalls immer wieder liest man auch von Befürchtungen, der Saft habe – in durchaus handelsüblichen Mengen konsumiert – gesundheitsschädliche Nebenwirkungen. Da zahlreiche Kunden unseren Noni-Saft überaus schätzen, erlauben wir uns an dieser Stelle, dem deutlich zu widersprechen. Es taucht dann nämlich in der Berichterstattung stets die gleiche Handvoll über zehn Jahre alter Studienergebnisse auf. Diese wollen etwa den Zusammenhang der Einnahme von Noni-Saft und dem Auftreten von Leberschädigungen hergestellt haben. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben in Reaktion auf die betreffenden Untersuchungen reagiert und eigene Studien eingeleitet. Die EFSA kommt in der Folge zu dem Ergebnis, dass „es unwahrscheinlich [ist], dass der Verzehr von Noni-Saft in den festgestellten Verzehrsmengen unerwünschte Nebenwirkungen auf die menschliche Leber auslösen könnte.“ (1) Das BfR stimmt dem ausdrücklich zu und „verweist zusätzlich darauf, dass nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) der Verzehr in der [..] empfohlenen Menge von 30 ml pro Tag gesundheitlich unbedenklich ist.“ (2)
Kundenstimmen
„Ich trinke den Bio-Noni-Saft schon Jahre lang und bin sehr zufrieden“, schreibt uns dazu beispielsweise unsere Kundin Elisabeth H. und auch Jürgen S. findet: „Mit ist der Noni-Saft seit Jahren bekannt. Gleichbleibend gut.“
Zulassung durch das BVL
Wir möchten abschließend noch darauf hinweisen, dass unser Noni-Direktsaftzu 100 Prozent aus kontrolliert biologischem Anbau stammt und die Zulassung durch das BVL gemäß VO (EG) Nr. 258/97, Novel Food 2003/426/EG, erhalten hat. Wir empfehlen unseren Kunden, einmal täglich eine halbe Stunde vor einer Mahlzeit 25 ml Noni-Saft, pur oder mit Flüssigkeit verdünnt, zu trinken – ein entsprechender Messbecher liegt dem Produkt stets bei.
Quellen:
1) http://www.bfr.bund.de/cm/343/efsa_bewertet_erneut_die_sicherheit_von_noni_saft.pdf
2) http://www.bfr.bund.de/cm/343/koennen_noni_saefte_die_gesundheit_schaedigen.pdf